Das Erbe frühzeitig planen.
Über den eigenen Tod zu sprechen, ist für viele unangenehm. Dennoch kann es beruhigend sein, zu wissen, dass die Hinterbliebenen Klarheit haben. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung zu beschäftigen. Obwohl vieles gesetzlich geregelt ist, können zahlreiche Entscheidungen selbst getroffen werden.
Autoren: Roger Lüdi und Livio Fürer Illustration: Melina Bergamin

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So läuft die gesetzliche Erbfolge im Todesfall von Curdin
Wenn Curdin stirbt, wird in einem ersten Schritt der Nachlass bestimmt. Da er mit Flurina verheiratet ist, kommt zuerst das Güterrecht zur Anwendung. Das heisst, es wird das Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt, um die Erbmasse zu bestimmen. Das Eigengut (zum Beispiel Erbschaften von Curdins Eltern) sowie die Hälfte der Errungenschaften kommen in den Nachlass. Dieser Teil wird nun vererbt. Liegt keine Verfügung vor, erhält Flurina 50 %, und die Kinder Madlaina und Gian bekommen je 25 %. Je die Hälfte dieses Anspruchs ist der sogenannte Pflichtteil; an diesem kann Curdin nichts ändern. Über die übrige Hälfte des Nachlasses (freie Quote) kann er aber frei verfügen.
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Optionen für Nachlassplanung zu Lebzeiten
Nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen. Eine Nachlassplanung hält fest, was mit dem Vermögen im Todesfall passieren soll. Je komplexer die familiäre Situation ist, desto wichtiger ist die aktive Planung. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um die Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben. Während ein Testament den eigenen Willen festhält, kann in einem Erbvertrag auch der Wille der Erben miteinbezogen werden. So können beispielsweise Kinder auf ihr Erbe zugunsten des überlebenden Elternteils verzichten.
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Besondere Situation im Konkubinat
Gian und Gianna sind nicht verheiratet, sondern leben im Konkubinat. Sie haben eine gemeinsame Tochter. In dieser Familienkonstellation ist eine Nachlassplanung besonders wichtig. Sollte Gian sterben, würde Gianna – ohne Nachlassplanung – nichts erben. Gians gesamtes Vermögen ginge an Tochter Seraina. Der Pflichtteil von Seraina beträgt aber nur 50 %. Das heisst, die andere Hälfte des Vermögens könnte Gian seiner Partnerin Gianna vermachen. Verstirbt Gian vor dem Erblasser Curdin, geht Gians Anteil am Erbe von Curdin an seine Nachkommen – also an Seraina.
Nachfolgeplanung für Unternehmen
Sind Unternehmen vorhanden, stehen einige Überlegungen an, die über die klassische Nachlassplanung hinausgehen. Eine Checkliste und ein Interview mit unserem Experten Roger Lüdi und wie ein Bündner Unternehmen die Nachfolge geregelt hat, lesen Sie über folgende Verlinkung: