■ Nachhaltigkeit im Anlagegeschäft
Nachhaltiges Banking für Schweizer Banken.
Autor: David Gartmann, Leiter Business Development & Responsible Investment Officer
Im Schweizer Finanzsektor nimmt die Dichte an regulatorischen Nachhaltigkeitsvorgaben deutlich zu. Der Bundesrat hat zudem ein klares Bekenntnis zu einem nachhaltigen Schweizer Finanzplatz abgegeben. Diese Vorgaben beeinflussen die Geschäftsaktivitäten der Graubündner Kantonalbank im Kredit- und Anlagegeschäft massgeblich.
Mitte Dezember 2022 hat der Bundesrat einen Bericht zur Stärkung eines nachhaltigen Finanzplatzes verabschiedet. Der Bericht unterstreicht die Rolle des Schweizer Finanzplatzes in Bezug auf Nachhaltigkeit und zeigt bisherige und zukünftige Handlungsfelder auf. Bereits angestossene Arbeiten müssen ihre Wirkung entfalten und geplante Massnahmen weiter präzisiert und vorangetrieben werden.
Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Um Kunden nachhaltige Anlagen glaubwürdig näherzubringen und um «Greenwashing» zu verhindern, ist ein ganzheitlicher ESG-Ansatz entlang des gesamten Beratungsprozesses entscheidend. Kundinnen und Kunden der GKB werden künftig nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten in Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. ■
Massnahmen für nachhaltigen Finanzplatz Schweiz
Mit dem vorliegenden Bericht hat der Bundesrat das strategische Fundament der Arbeiten des Bundes im Bereich «Sustainable Finance» für die Jahre 2022 bis 2025 festgelegt. Die aufgeführten fünfzehn Massnahmen des Bundes werden in folgende vier Handlungsfelder eingeteilt: Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft, Transparenz im Finanzsektor, Impact Investments und grüne Anleihen sowie Bepreisung von Umweltverschmutzung. Der Bundesrat verfolgt dabei eine umfassende Betrachtungsweise von Nachhaltigkeit im Sinne der 17 «Sustainable Development Goals» (SDG), auf die sich die UNO-Mitgliedstaaten mit der Verabschiedung der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» im Jahre 2015 geeinigt haben.
Die Massnahmen sollen unter anderem für mehr und bessere Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft sorgen, etwa indem Daten zur Klimaverträglichkeit offengelegt werden. Eine hohe Glaubwürdigkeit und die Verhinderung von sogenanntem «Greenwashing» sind zudem zentral. Generell soll die Transparenz im Finanzsektor erhöht werden, und diejenigen Investitionen sind zu fördern, welche neben einer finanziellen Rendite auch eine positive und messbare soziale und/oder ökologische Wirkung erzielen.
Neue Mindestvorgaben in der Anlage- und Hypothekarberatung
Mit den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) wurden 2022 verbindliche Vorgaben mit Nachhaltigkeitsbezug für die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie die Hypothekarberatung definiert. Indem die Themen Nachhaltigkeit respektive ESG (Environment, Social und Governance) und Energieeffizienz zum integralen Bestandteil der jeweiligen Beratungsgespräche mit Privatkundinnen und -kunden werden, leistet der Finanzsektor einen konkreten und wichtigen Beitrag sowohl zur Erreichung der Pariser Klimaziele als auch zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz als führender «Sustainable Finance Hub».
Beide Richtlinien sind für Mitglieder der SBVg verbindlich und traten am 1. Januar 2023 in Kraft, wobei für die Anpassung der bankinternen Prozesse verschiedene Übergangsfristen vorgesehen sind. Nichtmitglieder können die Richtlinien auf freiwilliger Basis umsetzen. ■
Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz.
Die Richtlinien sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dies soll zu einer Sensibilisierung für die Bedeutung energetischer Sanierungen führen. Im Vordergrund stehen in einem ersten Schritt Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. ■